rechtliches

AGBs

GASTAUFNAHMEVERTRAG Stand 21.05.2015

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Raummiete, Nachtzuschlag
Raum Margaretenzimmer, große Orangerie, Alte Wirtschaft und kleiner Wintergarten:
Die Personenzahl, welche bis 24 Stunden vorher mitgeteilt wurde ist für uns Maßgebend zur Abrechnung.
Raummiete
Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertag: großer Wintergarten
Bei einem Mindestumsatz von 1000€ entfällt die Raummiete

Sperrzeit, Abrechnung
• In den Banketträumen, dem Restaurant und den Hotel Zimmern ist das Rauchen nicht gestattet. In unserem Außenbereich stehen Rauchern Stehtische zur Verfügung.
Bei Familienfeiern,Veranstaltungen und Tagungen können Sie bequem mit Ihrer Eurocheque-Karte bargeldlos bezahlen.
Ende der Veranstaltungen sind unter der Woche spätestens 24.00 Uhr, am Wochenende spätestens 1.30 Uhr.
Die Musik ist ab 23.00 Uhr in Zimmerlautstärke zu regulieren, Musik ist bis 1.00 Uhr aus Rücksicht auf unsere Hausgäste und Nachbarn gestattet.
Für Storno fristen beachten Sie bitte unsere AGBs.
Aus Rücksicht auf unsere Nachbarn bitten wir Sie, nach 23.00 Uhr im Innenhof und um das Haus sich ruhig zu verhalten, damit die Nachtruhe nicht gestört wird.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform! Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

Bereitstellung
· Reservierte Zimmer stehen ab 13.00 Uhr zur Verfügung
· Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben
· Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.

Um- und Abbestellung & Stornierungsbedingungen
Logis- Individualgast:
Logisgast (ab 1 Personen- od. Gruppen-Arrangement)
· Für Gäste und Kontingente

ab 1 Person (oder Gruppen- Arrangement) gelten folgende Ab- und Umbestellungsfristen:

bis 60 Tage vor Ankunft =  20% der vereinbarten Logis Nächte

bis 45 Tage vor Ankunft=   40% der vereinbarten Logisnächte

bis 10 Tage vor Ankunft oder Nichtanreise =  80% der vereinbarten Logisnächte

oder es werden mit dem Gastwirt eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

Der Landgasthof zum schwarzen Adler ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung der Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den Gesamtverlust an den Landgasthof 80% vom Logispreis 60% vom Pensionspreis(Arrangementspreis) zu zahlen.
· Um bei Gruppenbuchungen ( ab 10 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer verpflichtet, dem Landgasthof zum schwarzen Adler bis 5 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

Kreditkarten
· werden nicht akzeptiert.
· Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.
Ausschluss Dritter
· Ansprüche und Rechte aus mit dem Landgasthof getroffene Vereinbarung dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.

Haftung
· Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch die selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.
· Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung, der dem Gast überlassenen Räume, berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
· Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleistet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
· Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen der BGB (das 100-fache des Zimmerpreises, max. 3000€). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld & Wertsachen wird gemäß §701 BGB nur bis zum Betrag von 750 € gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen. Abreise
Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 10 Uhr mitzuteilen. Die Abreise ist bis 11. Uhr zu erfolgen oder andernfalls wird eine weitere Nacht in Rechnung gestellt. Oder es wird eine Absprache mit dem Empfang getroffen werden.

Namensnennung
Der Gebrauch des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des
Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Hotelier.

Veranstaltungen
· Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Abbestellungsfristen Gültigkeit:
10 bis 20 Teilnehmer 1 Monat
20 bis 50 Teilnehmer 2 Monate
50 bis 80 Teilnehmer 3 Monate
· Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Haftung vermindert sich bei nicht beanspruchtem Logis um eine Aufwandersparnis von 20% auf Vereinbarungen von Verzehr wird zu bis zu 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn eine Aufwandsersparnis von 40% gewährt, jedoch minimal die aquivalente Raummiete der vereinbarten Räumlichkeiten berechnet.
Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners und den erzielten Erlös vermindert.
· Veranstaltungen werden gebeten, Teilnehmerlisten bis 14 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, das Hotel andernfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Das gleiche gilt für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahl.

Deposit
Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangabe – spätestens
30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
Verbindlichkeit von Angeboten
· Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschl. Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MwSt).(ohne Nachtzuschlag)
· Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht
vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
· Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
Zahlung Gastrechnung
Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen Rechnungsstellung
· Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.
· Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden nach Mahnung mit einem monatlichen Verzugszins von 2% (je angefangener Monat) belegt.
Weckaufträge
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungspflicht von 4 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Post- und Warensendungen
Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der örtliche Sitz des Hotels
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig Neustadt an der Aisch vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.